Verschärftes Waffengesetz 2019Wie bereits erwähnt, sollte jede Schützinn und jeder Schütze für seine privaten Waffen bei der kantonalen Fachstelle SIWAS eine Ausnahmebewilligung beantragen.Der Vorstand hat an der letzten Sitzung beschlossen, vorerst das Prozedere hier zu veröffentlichen und euch bei der Meldung zu unterstützen. Beispiel: > Muster ausgefülltDem Gesuch muss einen Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister (nicht älter als drei Monate) beigelegt werden. Beilegen mit Vorteil eine Kopie der Lizenzkarte (Vorder- undRückseite) die jeder Schütz besitzt.Gesuch:> Ausnahmebewilligung fedpolDie Ausnahmebewilligung mit Kopien vom Strafregister undLizenzkarte an Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS,Postfach 3502, 5001 Aarau senden. Kosten CHF 50.00.Bei Fragen helfe ich gerne: an 079 900 04 33